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Fachlexikon
Abrechnungspflicht
Gemäß der Heizkostenverordnung ist jeder Vermieter
verpflichtet, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, wenn eine
gemeinsame Heizanlage mindestens zwei Mieter versorgt. Für diese
Regel gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn der Vermieter in seinen
Zweifamilienhaus selbst wohnt und eine Wohnung vermietet hat.
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