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Fachlexikon
Aperiodische Kosten
Kosten, die zwar fortlaufend, jedoch nicht jährlich anfallen,
nennt man aperiodische Kosten. Sofern umlagefähig, werden diese
jährlich aufgeteilt in die Abrechnung eingestellt. Dies
können zum Beispiel Kosten für die Nacheichung von Wasser-
oder Wärmemengenzähler sein. Manchmal wird die Meinung
vertreten die Kosten sofort bei der Entstehung umzulegen. Dabei kann
jedoch der wohnungswechselnde Mieter benachteiligt werden, wenn er
Kosten tragen soll, die ihn nur zum Teil betreffen.
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