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Betriebsstrom
Die Kosten des Betriebsstroms gehören zu den Betriebskosten, die im § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung genannt sind. Es dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Wenn Sie keinen separaten Stromzähler für Brenner und Pumpe haben, können  auch alternative Berechnungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen.

Verwandte Informationen:

FAQ - Wie wird der Betriebsstrom für Heizanlagen berechnet?


 














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