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Fachlexikon
Betriebsstrom
Die Kosten des Betriebsstroms gehören zu den Betriebskosten, die
im § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung genannt sind. Es
dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet
werden. Wenn Sie keinen separaten Stromzähler für Brenner und
Pumpe haben, können auch alternative
Berechnungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen.
Verwandte Informationen:
FAQ - Wie wird der Betriebsstrom für Heizanlagen berechnet?
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