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Fachlexikon
Dauereinschätzung
Wenn Erfassungsgeräte nicht zugänglich sind, werden sie
eingeschätzt. Dies ist in aller Regel jedoch nur für eine
Abrechnungsperiode zulässig - es sei denn, es liegt eine Ausnahme
nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 der Heizkostenverordnung vor. Wenn
Zähler z. B. durch Möbel verbraut sind, müssen sie
spätestens im Folgejahr zugänglich gemacht werden.
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