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Fachlexikon
Duldungspflicht
Wohnungsnutzer müssen gemäß Heizkostenverordnung §
4 Abs. 2, Satz 1 dulden, dass Erfassungsgeräte in ihrer
Wohnung installiert und jährlich abgelesen werden. Der
Wohnungsnutzer kann sich nicht auf sein Recht der Wahrung seiner
Privatsphäre berufen. Die Pflicht der Duldung kann vom Vermieter
sogar auf dem Weg der Klage nach § 888 der Zivilprozessordnung
durchgesetzt werden.
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