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Fachlexikon
Durchsetzung der Heizkostenverordnung
Gemäß § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung darf eine
Abrechnung, die nicht den Vorgaben der Verordnung entspricht um 15 %
vom jeweiligen Mieter gekürzt werden. Diese Recht gilt jedoch
nicht für den Wohnungseigentümer gegenüber der
Eigentümergemeinschaft.
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