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Fachlexikon
Eichkosten
Die Kosten, die für die Nacheichung von Wärme- und
Wasserzähler entstehen, sind aller Regel höher, als einfach
neue Zähler einzubauen. Daher sind diese Tauschkosten komplett auf
die Nutzer umlagefähig. Weil es sich um Kosten handelt, die nur
alle 5 bzw. 6 Jahre anfallen, müssen Sie entsprechend aufgeteilt
und anteilig umgelegt werden.
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