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Fachlexikon
Eichservicevertrag
Auch Garantiewartungsvertrag, Wartungsvertrag oder
Geräteservicevertrag genannt. Diese Vertragsart dient der
"automatischen" Nacheichung von Wasser- und
Wärmemengenzählern. Die Erfassungsgeräte werden z.B.
durch uns gemäß der Vorgaben des
Eichgesetztes regelmäßig ausgetauscht. Diese Kosten
gehören gemäß § 7 Absatz 2 der
Heizkostenverordnung zu den Kosten der Verwendung von eichpflichtigen
Erfassungsgeräten und sind innerhalb der Abrechnung auf die
Bewohner umlegbar.
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