|
|
|
Fachlexikon
Einsichtsrecht
Der von der Abrechnung betroffene Nutzer hat das Recht, die Unterlagen
(Rechnungen) die zu seiner Einzelabrechnung geführt haben, zu
prüfen. Es müssen ihm alle Unterlagen zu Verfügung
gestellt werden, die es ihm ermöglichen, die Abrechnung komplett
nachrechnen zu können.
|
|
|
|