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Fachlexikon
Fehlergrenzen
Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler
unterliegen bestimmten zulässigen Fehlergrenzen. Man spricht
von Eichfehlergrenzen und von Verkehrsfehlergrenzen. Eichfehlergrenzen
sind die während der Prüfung zulässigen Grenzen,
Verkehrsfehlergrenzen die im eingebauten Zustand (Verkehr)
zulässigen Grenzen. Die Eichfehlergrenzen betragen bei
Kaltwasserzählern +- 2 %, die Verkehrsfehlergrenzen +- 4 %. Bei
Warmwasserzählern betragen die Eichfehlergrenzen +- 3 % , die
Verkehrsfehlergrenzen +- 6 %. Bei Wärmemengenzählern ergeben
sich die Grenzen, je nach Bauart und Typ aus weiteren verschiedenen
Faktoren.
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