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Fachlexikon
Immissionsmessung
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz von 1988
müssen zentrale Heizungsanlagen mit jährlich
wiederkehrenden Messungen durch den zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister auf die Einhaltung zulässiger
Grenzwerte überprüft werden. Die hierfür anfallenden
Kosten dürfen gemäß § 7 Abs. 2 der
Heizkostenverordnung innerhalb der Abrechnung auf die einzelnen
Wohnungsnutzer umgelegt werden.
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