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Fachlexikon
Lagenachteil
Unter einen Lagenachteil versteht man Wohnungen, die bei vergleichbarer
Größe, bedingt durch die Bauart und / oder Lage einen
höheren Wärmebedarf haben. Z. B. Penthouse mit großen
Fensterfronten. Diese Verbrauchsspreizungen können in seltenen
Fällen im Verhältnis von bis zu 7,5 zu 1 liegen. Bis zum 01.
Juli 1981 war es nach der derzeit gültigen Heizkostenverordnung
zulässig, diesen Lagenachteil durch eine Reduzierung bei der
Bewertung der Skalen zu berücksichtigen. Danach ist eine solche
Grundlage jedoch nicht mehr gegeben, und die Verordnung gibt zu diesem
Thema keine Handhabe. Es bleibt in solchen Fällen nur die
Berücksichtigung durch Zu- oder Abschläge auf die Kaltmiete.
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