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Lagenachteil

Unter einen Lagenachteil versteht man Wohnungen, die bei vergleichbarer Größe, bedingt durch die Bauart und / oder Lage einen höheren Wärmebedarf haben. Z. B. Penthouse mit großen Fensterfronten. Diese Verbrauchsspreizungen können in seltenen Fällen im Verhältnis von bis zu 7,5 zu 1 liegen. Bis zum 01. Juli 1981 war es nach der derzeit gültigen Heizkostenverordnung zulässig, diesen Lagenachteil durch eine Reduzierung bei der Bewertung der Skalen zu berücksichtigen. Danach ist eine solche Grundlage jedoch nicht mehr gegeben, und die Verordnung gibt zu diesem Thema keine Handhabe. Es bleibt in solchen Fällen nur die Berücksichtigung durch Zu- oder Abschläge auf die Kaltmiete.

 














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