|
|
|
Fachlexikon
Nachzahlung
Ergibt sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des
Wohnungsnutzers, ist diese nicht sofort zur Zahlung fällig, da
dieser das Recht zur Prüfung hat. In Fachkreisen wird eine
Prüfungsfrist von 2 Wochen als angemessen angesehen, analog zum
Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 3
Zivilprozeßordnung.
Verwandte Informationen:
Fachlexikon: Guthaben
|
|
|
|