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Fachlexikon
Nutzer
Auch Wohnungsnutzer genannt, ist nicht unbedingt eine einzelne Person.
In einer Wohnung mit einer Familie mit zwei Eltern und drei Kindern
ist, im rechtlichen Sinn, nicht jeder für sich Nutzer. Sondern die
gesamte Wohnung als Abrechnungseinheit ist als Nutzer oder Nutzeinheit
anzusehen. Dies trifft auf einen Laden oder eine Arztpraxis genauso zu,
wie auf eine Einzimmerwohnung.
(Verwandte Informationen:
Recht & Gesetz: Heizkostenverordnung § 1
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