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Fachlexikon
Performancecontracting
Beim Energiesparcontracting wird die Aufgabe des Vermieters, für
Heizung und Warmwasser zu sorgen, an einen Dritten übergeben, der
diese (für ihn) betreibt. Meist modernisiert der Betreiber die
Heizanlage am Beginn der Vertragslaufzeit gemäß den Vorgaben
der Energieeinsparungsverordnung. Anders als beim normalen
Anlagencontracting ergibt sich der Unternehmergewinn des Betreibers aus
der erzielten Energieeinsparung.
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