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Fachlexikon
Schätzungen
War eine Wohnung beim normalen Jahreskundendienst nicht
zugänglich, oder der Ampullentausch aus anderen zwingenden
Gründen nicht möglich, wird die betreffende Nutzeinheit
gemäß § 9a Abs. 1 nach dem Vorjahr oder nach dem Hausdurchschnitt
eingeschätzt. Obwohl auf diese Weise eine ziemlich annähernde
Abrechnung möglich ist, sollte eine Schätzung möglichst
vermieden werden. Falls einzelne Heizkörper verbaut sind, aber mit
vertretbarem Aufwand freigemacht werden können, sollten Sie dies,
auch in Ihrem eigenen Interesse tun.
Verwandte Informationen:
FAQ - Wann, wie und weshalb wird geschätzt?
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