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Fachlexikon
Sommerpreise
Bekanntlich sind die Ölpreise im Sommer günstiger. Die Kosten
für den Brennstoff machen innerhalb der Heizkostenabrechnung den
größten Anteil aus. Gemäß § 7 Abs. 2 der
Heizkostenverordnung sind diese Kosten umlagefähig. Der
Einkäufer des Brennstoffs ist meist auch
Gebäudeeigentümer und als solcher treuhändlerischer
Beauftragter. Er darf aus der Tatsache, dass er im Sommer einkauft,
Rabatte erhält, oder anderweitige Vergünstigungen
erhält, keinen persönlichen Nutzen ziehen und muss alle
Vergünstigungen an die Wohnungsnutzer weitergeben. Trotzdem ist er
gehalten, sich um einen möglichst niedrigen Einkaufspreis zu
bemühen.
Verwandte Informationen:
Fachlexikon: Betriebskosten
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