|
|
|
Fachlexikon
Tankreinigung
Die Kosten der Tankreinigung gehören zu den zum Betrieb der
Heizanlage anfallenden Kosten und sind damit innerhalb der
Heizkostenabrechnung umlegbar. Die Tankreinigung ist zwar ein
wiederkehrender Vorgang, fällt jedoch nicht jährlich
an. Die Heizkostenverordnung geht aber von jährlich anfallenden
Kosten aus, und es dürfen nur die tatsächlich entstandenen
Kosten umgelegt werden. Würden diese Kosten auf einmal umgelegt ,
wäre der Mieter benachteiligt, der im folgenden Jahr auszieht, da
er die Kosten ja für einen längeren Zeitraum mitbezahlt hat.
Überwiegende Meinung entsprechender Literatur ist, diese
aperiodischen Kosten auf den Zeitraum zu verteilen auf den sie anfallen.
Verwandte Informationen:
Fachlexikon: Betriebskosten
|
|
|
|