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Fachlexikon
Vorauszahlungen
Die Heizkostenverordnung enthält weder generelle noch konkrete
Bestimmungen, ob und wie hoch Vorauszahlungen verlangt und geleistet
werden müssen. Auch § 4 Abs. 1 des Miethöhegesetzes sagt
nur aus, dass Vorauszahlungen in angemessener Höhe verlangt
werden dürfen. Sind die Beträge zu niedrig, müssen die
Mieter viel nachzahlen, was meist sehr unangenehm ist. Sind die
Vorauszahlungen zu hoch, müssen Sie als Hausbesitzer oder
Hausverwalter vielleicht hohe Beträge zurückbuchen. Falls Sie
keine Vorjahreswerte als Grundlage haben, können Sie nach unseren
Erfahrungen mit ca. 20,00 bis 25,00 DM pro Quadratmeter und Jahr
rechnen.
Verwandte Informationen:
FAQ - Wie werden Vorauszahlungen berechnet?
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