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Vorauszahlungen

Die Heizkostenverordnung enthält weder generelle noch konkrete Bestimmungen, ob und wie hoch Vorauszahlungen verlangt und geleistet werden müssen. Auch § 4 Abs. 1 des Miethöhegesetzes sagt nur aus, dass Vorauszahlungen in angemessener Höhe verlangt werden dürfen. Sind die Beträge zu niedrig, müssen die Mieter viel nachzahlen, was meist sehr unangenehm ist. Sind die Vorauszahlungen zu hoch, müssen Sie als Hausbesitzer oder Hausverwalter vielleicht hohe Beträge zurückbuchen. Falls Sie keine Vorjahreswerte als Grundlage haben, können Sie nach unseren Erfahrungen mit ca. 20,00 bis 25,00 DM pro Quadratmeter und Jahr rechnen.

Verwandte Informationen:

FAQ - Wie werden Vorauszahlungen berechnet?

 













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