|
|
|
Leistungen
1. Technische Dienste zur Ausstattung der Liegenschaften mit Mess- und Verteileinrichtungen
Beratung zur Auswahl der Messgeräte
Je
nach Heizungsart und Gebäudenutzung stehen folgende Mess- und
Verteileinrichtungen zur Verfügung: Heizkostenverteiler nach dem
Verdunstungsprinzip,
elektronische Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Kalt- und
Warmwasserzähler.
Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler mit
Funk/ Fernübertragung.
Aufnahme der Heizungsanlage, Aufmaß und Bewertung der Heizkörper
Aus
ca. 2.500 Heizkörpermodellen mit ca. 60.000 Varianten werden durch ein
EDV- unterstütztes Erkennungssystem die exakten Bewertungsfaktoren
aus Heizkörperleistung und Korrekturfaktor gemäß EN 834/835
bestimmt. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Richtigkeit der Abrechnung.
Montage der Messgeräte
Die
Montage der Messgeräte erfolgt durch geschulte Monteure nach den gültigen
Richtlinien der Heizkostenverordnung und dem aktuellen Stand der Technik.
Inbetriebnahme der Messeinrichtung
Nach
Übergabe
an die Hausverwaltung und Festlegung des Abrechnungszeitraums und des
Verteilschlüssels
werden die technischen Grunddaten und Mietzuordnungen für die künftige
Abrechnungsperiode abgespeichert. Bei elektronischen
Heizkostenverteilern und Wärmezählern wird der Stichtag
einprogrammiert,
zu dem das Gerät den Verbrauch für die spätere Ablesung speichern
soll. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und
Wasserzählern mit Funkübertragung werden die Daten in der
Zentraleinheit außerhalb der Wohnung gespeichert.
Garatiewartungs- und Eichservice
Die
Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der
Messeinrichtung
ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Mit
dem Garantiewartungs- und Eichservice übernehmen wir die Überwachung
der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtung und den gesetzlich
vorgeschriebenen Austausch von
eichpflichtigen Geräten nach Ablauf der Eichgültigkeit. Mit dem
Garantiewartungsvertrag können die Austauschkosten über die Laufzeit
der Messgeräte
verteilt werden. So entstehen zum Zeitpunkt des Austausches keine
weiteren
Kosten und Ihre Messgeräte sind immer auf dem aktuellen Stand der
Technik.
Mietservice
"Messgeräte
sind Mittel und Zweck der Abrechnung", deshalb sieht die
Heizkostenverordnung die Verteilung der Mietkosten der Messgeräte auf
die
Nutzer ausdrücklich vor. Der Mietzins schließt die Anschaffung
der Geräte und den Wartungsdienst mit ein. Der Mietvertrag garantiert
die ständige Aufrechterhaltung der Messeinrichtung während der
Vertragslaufzeit, den Austausch defekter Geräte und den Austausch der
Messgeräte nach Ablauf der Eichgültigkeit oder Betriebsdauer bei
Verlängerung des Mietvertrages um die entsprechenden Zeiten der
Eichgültigkeit bzw. Betriebsdauer.
2. Abrechnungsdienste
Ablesedienst
Geschulte
und ausgewählte Mitarbeiter kündigen rechtzeitig den Ablesetermin
an und notieren auf vorbereiteten Ablesebelegen die entsprechenden Verbräuche.
Bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern wird eine neue Messampulle eingesetzt,
die Messgeräte auf Funktionsfähigkeit und Verletzung der Plomben
überprüft. Der Nutzer erhält eine Kopie des Ablesebelegs.
Bei Funkübertragung werden die Verbrauchsdaten aus der Zentraleinheit
ausgelesen (eine Kontrollablesung durch den Nutzer direkt am Gerät ist
selbstverständlich möglich). Die Verbrauchsdaten können
auch per Modem direkt in unsere Abrechnungszentrale geleitet werden.
Abrechnungsdienst
Vor
Erstellung der Abrechnung werden die Daten aus der Mieterliste, der
Heiz-
und Nebenkostenaufstellung und der Ableseliste zusammengeführt und auf
Plausibilität überprüft. Nach diesen Prüfroutinen wird
die Abrechnung erstellt. Auf den Einzelabrechnungen sind die Zähler,
Zählerstände und Bewertungsfaktoren der Heizkörper aufgeführt.
Ebenfalls sind die Gesamtkosten, die Verteilschlüssel
und die Verbrauchseinheiten ersichtlich. Die Abrechnung ist für alle
Nutzer transparent und ohne Erklärung verständlich.
Betriebskostenabrechnung/ Wohngeldabrechnung
Die Betriebskosten oder Hausnebenkosten können nach unterschiedlichen Um-
lagemaßstäben und den entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen,
ebenso komfortabel und transparent wie die Heizkosten, mit unserem
Betriebskostenabrechnungsprogramm erstellt werden. Dies spart für die
Hausverwaltung
Zeit und Geld und liefert dem Nutzer eine Abrechnung "aus einem Guss".
Datenaustausch
Für
den rationellen und papierlosen Austausch der Liegenschafts- und Nutzerdaten
sowie des Abrechnungsergebnisses bedienen sich immer mehr Hausverwaltungen
des Datenaustauschdienstes. Wir bieten einen maßgeschneiderten Datentausch
für ihre EDV-Anlage. Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen die Einrichtung
zum Datentausch vor, stimmen die Ordnungsbegriffe Ihrer Liegenschaften und
der Mieterlisten ab und legen mit Ihnen die Übermittlungsmedien fest.
Zu den Einzel- und Gesamtabrechnungen erhalten Sie die Salden auf dem Datenträger
zurück.
|
|
|
|