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 FAQs 19
Früher wurden zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs meist Warm- wasserkostenverteiler nach dem Verdunstungs- oder Destillationsprinzip eingesetzt. Wasserkostenverteiler lassen im Laufe der Jahre an Genauigkeit deutlich nach. Die Heizkostenverordnung hat aus diesem Grund die Installation solcher Geräte seit 1989 untersagt. Nachfolgend wollen wir Ihnen die Hintergründe und technischen Gegebenheiten hierzu aufzeigen.
 
Die Warmwasserabrechnung erfolgt in vielen Liegenschaften noch über Wasserkostenverteiler, die bereits seit vielen Jahren im Einsatz sind und aufgrund des Funktionsprinzips mit den Jahren an Genauigkeit deutlich nachlassen.
Dies erklärt sich daher, dass die Wasserkostenverteiler durch einen Venturi Effekt, also durch eine Verengung im Unterteil und die Erzeugung eines Sogs das Wasser durch das Gerät leiten. Dieser Durchfluss ist etwa 2 Millimeter stark. Durch Kalk und sonstige Ablagerungen verengt sich dieser Durchfluß. Da die Verschmutzung im Gerät nie bei allen Nutzeinheiten gleich ist, verfälscht dies die Warmwasserabrechnung in immer größerem Umfang.
Aus diesem Grund ist es seit 1989 nach Vorgaben des Heizkostenverordung nicht mehr gestattet, Wasserkostenverteiler neu zu installieren. Die entsprechenden Verordnungen sind in der Neufassung im Bundesgesetzblatt vom 26.01.1989 im § 5 Absatz 1 geregelt:
 
 
§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
"(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt haben, daß sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder daß ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Als sachverständige Stellen gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestätigt hat. Die Ausstattungen müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und so angebracht werden, daß ihre technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist."

Altbestände, die vor dem 01.01.1987 eingebaut waren, sind zwar für die Verbrauchserfassung geschützt, jedoch dürfen seit 1989 Neuinstallationen und insbesondere Reparaturen von Wasserkostenverteilern nicht mehr durchgeführt werden. Der Grund hierfür ist einfach: Auch wenn der Grad der Verkalkung der Geräte innerhalb einer Liegenschaft unterschiedlich ausfällt, Ist dies Mißverhältnis noch bedingt hinzunehmen.
Wenn jedoch einzelne oder ein einzelner Wasserkostenverteiler gegen ein neues Gerät ausgetauscht wird, ergibt sich ein erheblicher Unterschied in der Verbrauchserfassung zwischen stark verkalkten und völlig intakten Geräten.
Der Wohnungsnutzer mit dem neuen Gerät hätte wesentlich höhere Verbrauchsanzeigen, als die Wohnungen in denen die Geräte verkalkt sind.
Als Faustregel gilt: Sind die Wasserkostenverteiler älter als 8 Jahre, empfehlen wir Ihnen die Demontage der Altgeräte und die Installation von geeichten Warmwasserzählern.
Zudem sprechen noch folgende Gründe für eine Umrüstung auf geeichte Warmwasserzähler:
  
Sicherheit für eine genaue und unanfechtbare Warmwasserkostenabrechnung.

Falschmessungen aufgrund von Dauerbelastung über Wärmeabstrahlende Zirkulationsrohre entfällt.

Der Wasserverbrauch kann vom Nutzer jederzeit über klar ablesbare Rollenzählwerke kontrolliert werden.

Ablesungen sind jederzeit korrigier- und kontrollierbar.

Das Vertrauen in die Abrechnung steigt, da nur dann Wasser erfaßt wird, wenn auch eine Entnahme stattfindet.

Inwieweit Ihre Anlage sanierungsbedürftig und wie die Installation von geeichten Warmwasserzählern möglich ist, besprechen wir mit Ihnen gerne nach einer Besichtigung vor Ort.

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