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FAQs 19
Früher
wurden zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs meist Warm-
wasserkostenverteiler nach dem Verdunstungs- oder Destillationsprinzip
eingesetzt. Wasserkostenverteiler lassen im Laufe der Jahre an
Genauigkeit deutlich nach. Die Heizkostenverordnung hat aus diesem
Grund die Installation solcher Geräte seit 1989 untersagt.
Nachfolgend wollen wir Ihnen die Hintergründe und technischen
Gegebenheiten hierzu aufzeigen.
Die Warmwasserabrechnung erfolgt in vielen Liegenschaften noch
über Wasserkostenverteiler, die bereits seit vielen Jahren im
Einsatz sind und aufgrund des Funktionsprinzips mit den Jahren an
Genauigkeit deutlich nachlassen.
Dies erklärt sich daher, dass die Wasserkostenverteiler durch
einen Venturi Effekt, also durch eine Verengung im Unterteil und die
Erzeugung eines Sogs das Wasser durch das Gerät leiten. Dieser
Durchfluss ist etwa 2 Millimeter stark. Durch Kalk und sonstige
Ablagerungen verengt sich dieser Durchfluß. Da die Verschmutzung
im Gerät nie bei allen Nutzeinheiten gleich ist, verfälscht
dies die Warmwasserabrechnung in immer größerem Umfang.
Aus diesem Grund ist es seit 1989 nach Vorgaben des Heizkostenverordung
nicht mehr gestattet, Wasserkostenverteiler neu zu installieren. Die
entsprechenden Verordnungen sind in der Neufassung im Bundesgesetzblatt
vom 26.01.1989 im § 5 Absatz 1 geregelt:
§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
"(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind
Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des
anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere
geeignete Ausstattungen zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche
Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen
zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer
sachverständige Stellen bestätigt haben, daß sie den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder daß ihre Eignung
auf andere Weise nachgewiesen wurde. Als sachverständige Stellen
gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht
zuständige Behörde im Benehmen mit der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestätigt hat. Die
Ausstattungen müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet
sein und so angebracht werden, daß ihre technisch einwandfreie
Funktion gewährleistet ist."
Altbestände, die vor dem 01.01.1987 eingebaut waren, sind zwar
für die Verbrauchserfassung geschützt, jedoch dürfen
seit 1989 Neuinstallationen und insbesondere Reparaturen von
Wasserkostenverteilern nicht mehr durchgeführt werden. Der Grund
hierfür ist einfach: Auch wenn der Grad der Verkalkung der
Geräte innerhalb einer Liegenschaft unterschiedlich ausfällt,
Ist dies Mißverhältnis noch bedingt hinzunehmen.
Wenn jedoch einzelne oder ein einzelner Wasserkostenverteiler gegen ein
neues Gerät ausgetauscht wird, ergibt sich ein erheblicher
Unterschied in der Verbrauchserfassung zwischen stark verkalkten und
völlig intakten Geräten.
Der Wohnungsnutzer mit dem neuen Gerät hätte wesentlich
höhere Verbrauchsanzeigen, als die Wohnungen in denen die
Geräte verkalkt sind.
Als Faustregel gilt: Sind die Wasserkostenverteiler älter als 8
Jahre, empfehlen wir Ihnen die Demontage der Altgeräte und die
Installation von geeichten Warmwasserzählern.
Zudem sprechen noch folgende Gründe für eine Umrüstung auf geeichte Warmwasserzähler:
Sicherheit für eine genaue und unanfechtbare Warmwasserkostenabrechnung.
Falschmessungen aufgrund von Dauerbelastung über Wärmeabstrahlende Zirkulationsrohre entfällt.
Der Wasserverbrauch kann vom Nutzer jederzeit über klar ablesbare Rollenzählwerke kontrolliert werden.
Ablesungen sind jederzeit korrigier- und kontrollierbar.
Das Vertrauen in die Abrechnung steigt, da nur dann Wasser erfaßt wird, wenn auch eine Entnahme stattfindet.
Inwieweit Ihre Anlage sanierungsbedürftig und wie die Installation
von geeichten Warmwasserzählern möglich ist, besprechen wir
mit Ihnen gerne nach einer Besichtigung vor Ort.
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