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FAQs 9
Wenn
Sie eine Wohnung neu vermieten, wird sich die Frage stellen, in welcher
Höhe die Vorauszahlungen für die Energiekosten erhoben werden
sollen.
Sind die Beträge zu niedrig, müssen die Mieter viel
nachzahlen, was meist sehr unangenehm ist. Sind die Vorauszahlungen zu
hoch, müssen Sie als Hausbesitzer oder Hausverwalter vielleicht
hohe Beträge zurückbuchen.
Eine bestmögliche Annäherung an die tatsächlich zu
erwartenden Kosten verhindert finanzielle Engpässe Ihres Mieters
und trägt zudem zu einem guten Verhältnis bei. Im folgenden
zeigen wir Ihnen die gesetzlichen Vorgaben auf und helfen Ihnen, einen
möglichst genauen Betrag zu ermitteln.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass sowohl die
Vorauszahlung selbst, als auch deren Höhe explizit im Mietvertrag
verankert ist. Fehlt dieser Passus, hat der Vermieter auch keinen
Anspruch auf die Zahlung von Vorauszahlungen!
§ 2 der Heizkostenverordnung sagt zwar ausdrücklich, dass
außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von
denen eine der Vermieter selbst bewohnt, die Vorschriften der
Heizkostenverordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vorgehen.
Hiervon bleiben die sonstigen vertraglichen Regelungen jedoch
unberührt, zu denen auch die Frage gehört, ob und in welcher
Höhe Vorauszahlungen zu leisten sind. Kurz gesagt, gibt die
Heizkostenverordnung überhaupt keine Handhabe zu diesem Thema.
Sie sind jedoch nach § 4 Abs. 1 des Miethöhegesetzes
berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wörtlich heißt es:
"Für Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten
Berechnungsverordnung dürfen Vorauszahlungen nur in angemessener
Höhe vereinbart werden. Über die Vorauszahlungen ist
jährlich abzurechnen."
Wie viel jedoch ist angemessen?
Grundsätzlich gesehen, ist die Höhe der Vorauszahlungen
angemessen, die dem tatsächlichen Verbrauch entspricht oder
zumindest sehr nahe kommt. Diese Höhe können Sie, falls
bereits eine Heizkostenabrechnung vorliegt einfach berechnen:
Gesamtkosten der letzten Abrechnung dividiert durch 12 Monate ergibt die Vorauszahlung für die kommende Periode.
Falls Sie jedoch, wie oben schon angesprochen zum ersten Mal vermieten,
helfen Ihnen weder die Heizkostenverordnung, noch gesetzliche Vorgaben.
Dies bedeutet, Sie müssen den zu erwartenden Verbrauch, also auch
die Vorauszahlungen schätzen.
Nach unseren Erfahrungen liegen die Kosten für Heizung / Wasser
bei ca. 07,50 bis 10,00 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr,
ausgehend von einem Öl / Gaspreis von 0,25 - 0,30 € je Liter.Das
Verbraucherverhalten lässt sich kaum vorhersagen. Es kann daher
sein, dass es trotzdem Nachzahlungen oder Überschüsse gibt.
Passen Sie daher die Vorauszahlungen für die kommende Heizperiode
unbedingt mit den Daten Ihrer ersten Heizkostenabrechnung an.
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